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Vertragsrecht

Die Bundesregierung hat sich bei zwei wichtigen Gesetzesvorhaben für Verbraucher und die digitale Wirtschaft geeinigt: Verträge mit Fitnessstudios und Handyanbietern lassen sich künftig leichter kündigen und dürfen sich nicht mehr so leicht wie bisher automatisch verlängern.

 Künftig dürfen Verträge mit Verbrauchern nur noch eine Laufzeit von einem Jahr haben und sich nur noch um drei Monate verlängern. Außerdem sollen telefonisch geschlossene Gas- und Stromverträge unwirksam sein, wenn sie nicht danach schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.

Unternehmen müssen Einwilligungen in Telefonwerbung dokumentieren und aufbewahren. Schließlich sollen Abtretungsverbote im Kleingedruckten unwirksam sein. Mit so einer Regelung könnten sich Unternehmen Verbraucherklagen besser vom Hals halten: Denn diese können ihre Ansprüche dann nicht auf Dritte übertragen, die dann für viele Betroffene Ansprüche gegen einen Konzern geltend machen, z. B. Verbraucherschutzverbände.

 

Wenn es dann wider Erwarten doch Probleme gibt, hilft der Anwalt Ihres Vertrauens.