Sie vermieten gewerblich?

Ich habe im umfangreichen Beratungsangebot meiner Kanzlei seit nunmehr 15 Jahren ein spezielles Dezernat für Mietrecht und Wohnungseigentum eingerichtet.

 

Die in diesen Jahren gewonnenen Erfahrungen zeigten immer wieder, wie wichtig es für Wohnungseigentümer, Vermieter und Hausverwalter ist, sich jederzeit kompetenter anwaltlicher Beratung bedienen zu können.

 

Dabei liegt der Schwerpunkt nicht nur auf der Führung von Mahn-, Gerichts- und Räumungsverfahren, sondern insbesondere auch in einer begleitenden Beratung, die notleidenden Mietverhältnisse und unnötige, zeitraubende Streitigkeiten verhindern helfen soll.

 

Im Bereich der optimierten Vertragsgestaltung können bereits im Vorfeld Probleme erkannt und beseitigt werden.

 

Weiterer Vorteil einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit einem kompetenten Rechtsberater ist die jederzeitige Möglichkeit, ohne große Umstände anwaltlichen Rat einzuholen, so z. B. durch den „kurzen Anruf beim Anwalt“.

 

Im einzelnen halten wir für unsere gewerblichen Mandanten folgende Dienstleistungen bereit:

  • Überprüfung und Gestaltung von interessenoptimierten Mietverträgen
  • vorbereitende Beratung im Kündigungsfall
  • Schnelle Auskunft bei kleineren Problemen
  • Rückabwicklung von Mietverhältnissen
  • Mahn- und Inkassowesen
  • Beratung in Nebenkostenstreitigkeiten
  • Von der Mahnung bis zur Räumung, das gesamte Verfahren in einer Hand
  • sowie die Betreuung und Wahrnehmung von Eigentümerversammlungen 

Sollte also Ihrerseits Interesse an einem unverbindlichen Informationsgespräch über Möglichkeiten der Zusammenarbeit bestehen, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.