Kfz Unfallschaden

Man hat Ihnen Ihr Kfz beschädigt?

Nun geht es los. Sie benötigen ein Gutachten über den Schaden, müssen entscheiden, ob Sie eine Markenwerkstatt aufsuchen, eine Freie oder ob Sie den Schaden auf Gutachtenbasis abrechnen. Was ist mit Nutzungsausfall, Mietwagen, Restwerten und all den anderen Dingen, mit denen die gegnerische Versicherung versucht, Sie aufs Glatteis zu führen?

 

Nichts!

 

Denn mit der Beauftragung eines Anwalts Ihres Vertrauens direkt nach dem Unfall ersparen Sie sich all diese Fragen und können sich sicher sein, daß die Geltendmachung Ihrer berechtigten Interessen nicht unter der Bürokratie der gegnerischen Versicherung auf der Strecke bleibt.

 

Auf Wunsch vermittele ich Sie auch an einen zuverlässigen Gutachter, der Sie kompetent bei der Schadenbeseitigung berät.

 

Deshalb: Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, bevor Ihr unverschuldeter Unfall zu einem Problem wird!